Infos & Downloads
Unterrichtszeiten
Ab 7.30 Uhr ist die Schule geöffnet und die Frühaufsicht gewährleistet.
7.50 Uhr | offener Anfang |
08.00 - 08.50 Uhr | 1. Stunde |
8.50 - 09.05 Uhr | Frühstückspause |
09.05 - 09.50 Uhr | 2. Stunde |
09.50 - 10.10 Uhr | Hofpause |
10.10 - 11.00 Uhr | 3. Stunde |
11.05 - 11.50 Uhr | 4. Stunde - Unterrichtsende Kl. 1/2 |
11.50 - 12.10 Uhr | Hofpause |
12.10 - 13.00 Uhr | 5. Stunde - Unterrichtsende Kl. 3/4 |
Im zweiten Schuljahr haben die Kinder montags und freitags jeweils 5 Stunden Unterricht (bis 13.00 Uhr).
Lehrer – Kontakt
Das Kollegium steht Ihnen nach vorheriger Terminabsprache jederzeit für ein Elterngespräch zur Verfügung.
Sie können über die Plattform Sdui Kontakt mit den Klassenlehrerinnen aufnehmen, oder aber per Mail:
Frau Ammann: | |
Frau Kniel: | |
Frau Hoffmann: | |
Frau Mertens: |
Eltern - ABC
Beurlaubung
Wollen Sie Ihr Kind ein oder zwei Tage beurlauben lassen, beantragen Sie dies bitte rechtzeitig vorher schriftlich bei der Klassenleitung. Bei Beurlaubungen von mehr als zwei Tagen oder Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien müssen Sie diesen Antrag an die Schulleitung richten. Beurlaubungen sind grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. Heilkuren, wichtige persönliche Gründe). Das entsprechende Antragsformular finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.
Fundsachen
In einem Korb im Foyer sammeln wir zurückgelassene Kleidungsstücke. Wenn Sie etwas vermissen, können Sie oder Ihr Kind in der Fundkiste danach schauen. Am Schuljahresende lassen wir die liegengebliebenen Kleidungsstücke sozialen Einrichtungen zukommen.
Hausschuhe
Für die Zeit zwischen den Herbstferien und den Osterferien benötigt jedes Kind ein Paar Hausschuhe. Innerhalb der Klassenräume dürfen während der nassen Jahreszeit keine Straßenschuhe getragen werden. Bitte beschriften Sie die Hausschuhe - wie auch alle anderen Materialien Ihres Kindes – mit dem Namen.
Krankmeldung
Falls Ihr Kind krank sein sollte, bitten wir um Meldung in der Schule morgens bis spätestens 7.50 Uhr. Bitte nutzen Sie dazu vorzugsweise das Krankmeldeformular auf dieser Homepage.
Alternativ können Sie Ihr Kind auch telefonisch krankmelden (06536 – 351).
Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes erkranken, wie z.B. Cholera, Diphtherie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken oder Kopflausbefall, sind Sie verpflichtet, uns dies umgehend zu melden.
In jedem Fall dürfen Sie Ihr Kind erst wieder zur Schule schicken, wenn es andere nicht mehr anstecken kann.
Bei längerem oder sehr häufigem Fehlen oder Fehlzeiten direkt vor oder nach den Ferien kann die Schule die Vorlage eines Belegs über den Arztbesuch anfordern.
Läuse
Sollten Sie bei Ihrem Kind einen Kopflausbefall feststellen, informieren Sie die Schule bitte umgehend.
Bei Kopflausbefall ist eine sofortige Behandlung erforderlich, die die Läuse und Larven wirksam abtötet. Je nach verwendetem Präparat muss diese Therapie nach etwa 7 Tagen wiederholt werden, um einen sicheren Erfolg zu erreichen.
Nach der ersten Behandlung kann das Kind die Schule wieder besuchen.
Sind Kinder der Grundschule Kleinich von Kopfläusen befallen, werden Sie von der Schule in einer kurzen Notiz darüber informiert.
Um eine Ausbreitung zu vermeiden, bitten wir Sie, Haare und Kopfhaut Ihres Kindes systematisch zu untersuchen.
Sport
Für den Sportunterricht benötigt ihr Kind Sportkleidung, Turnschuhe sowie bei langen Haaren unbedingt einen Haargummi zum Zusammenbinden der Haare.
Gemäß den Vorgaben des Schulsportreferats der ADD ist das Tragen von Uhren und Schmuckstücken zur wirksamen Unfallverhütung im Sportunterricht generell nicht zulässig. Dies umfasst auch, dass das Tragen von Ohrsteckern im Sportunterricht nicht erlaubt ist. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihr Kind an Sporttagen keinen Schmuck trägt bzw. nicht abzulegende Schmuckstücke mit Heftpflaster zuhause abgeklebt werden.
Unfallmeldung
Jedes Kind ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Der Unfallschutz erstreckt sich auf die Unterrichtszeit und alle Unterrichtsveranstaltungen sowie auf den Schulweg.
Schulwegunfälle sollten der Schule sofort gemeldet werden. Die Schule erstellt die notwendige Unfallmeldung und leitet diese an den Versicherungsträger weiter.
Zeugnisse
Am Ende des Schuljahres erhalten die Kinder der Klassen 1 und 2 ein Zeugnis in verbaler Form.
Zum Halbjahr findet in der 2. Klasse zudem ein gemeinsames, protokolliertes Gespräch zwischen Lehrern, Eltern und Schüler/in (L-E-S-Gespräch) statt.
Die Kinder der Klassen 3 und 4 erhalten zum Halbjahr ein Notenzeugnis. Zusätzlich findet auch hier ein gemeinsames Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch statt. Am Ende des Schuljahres werden die Leistungen im Jahreszeugnis benotet und durch Könnensprofile verbal erläutert.
Hausordnung / Schulregeln unserer Schule
Elterninformation zur online - Beantragung der Busfahrkarten für das SJ 2024/2025
Schulbuchlisten 2024 / 2025
Schulbuchausleihe
Anmeldeformular Betreuung
Merkblatt zur Betreuung
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beitrittserklärung und Anschreiben Förderverein
Vertretungskonzept
Veränderungsanzeige
Antrag auf Beurlaubung